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Willkommen...

Energieberatung
& Bauphysik
es Ingenieurbüro
Ingenieurbüro für
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​​Beratender Ingenieur
B.Eng Energiesysteme,
M.Sc Gebäudeklimatik

Ich begrüße Sie auf meiner Homepage. Als beratender Ingenieur im Bereich Energietechnik und Bauphysik (B.Eng Energiesysteme, M.Sc Gebäudeklimatik) und anerkannter Energie-Effizienz-Experte biete ich Ihnen umfangreiche und kompetente Beratungs- und Planungsleistungen rund um die Themen Energieversorgung und Energieeffizienz im Gebäudebereich für Privatpersonen, Unternehmen sowie Städte und Kommunen. Egal ob Wohngebäude, Nichtwohngebäude oder Liegenschaften, dank meiner umfangreichen Ausbildung und Berufserfahrung finde ich mit Ihnen die passende Lösung um Ihre Energieeffizienz durch Sanierungsmaßnahmen zu steigern und die Verbrauchskosten zu senken oder vorab das optimale Energiekonzept für Ihr Objekt zu entwickeln.

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Beratung für Privat &
Gewerbebetriebe

Ich freue mich, Ihnen neben meinen spezialisierten Beratungsangeboten auch die klassischen Energieberatungsleistungen anbieten zu können, wie z. B. die Erstellung von Energieausweisen oder die Durchführung einer umfassenden Lebenszyklusanalyse.

Darüber hinaus unterstütze ich nicht nur im Bereich der Gebäudeenergieberatung, sondern biete auch gezielte Energieberatungen für Gewerbebetriebe an. Durch eine detaillierte Analyse Ihrer Betriebsprozesse und der damit verbundenen Energieströme lassen sich wertvolle Einsparpotenziale erkennen. Das Energieaudit nach DIN 16247 bildet dabei den idealen Rahmen, um Ihre Energiekosten effizient zu senken.

Energieautarkie Planung

Bei der Energieautarkie geht es darum, den Energiebedarf für Haushaltsstrom, Heizung und Warmwasserbereitung selbst mit Hilfe von erneuerbaren Energien zu decken. Das heißt am Gebäude vor Ort muss dafür genügend Energie vor Ort erzeugt werden um den Bedarf zu decken.

Damit das Konzept funktioniert, müssen alle Bestandteile eines Gebäudes sowie die Anlagentechnik optimal aufeinander abgestimmt sein. Dabei werden die Einflussfaktoren wie das energetische Erzeugungspotenzial vor Ort ist (z.B. durch Stromerzeugung durch Photovoltaik oder Kleinkraftwindanlagen) und das Gebäude selbst (thermische Qualität der Hüllflächen, Qualität; Größe und Ausrichtung der Fenster) betrachtet und so aufeinander abgestimmt, das eine weitgehende oder auch vollständige Energieautarkie erreicht werden kann.

 

Gebäude mit Solarheizung
Gebäude mit Solarheizung
Innovatives Versorgungskonzept für Neubau, Bestand & Altbau

Das Standard Vorgehen bei der Altbausanierung ist eine zweistufige Sanierung welche im wesentlichen auf Energieeinsparung abzielt. In einem ersten Schritt wird die Gebäudehülle durch Dämmung und/oder Fenstertausch optimiert. Im zweiten Schritt wird die Heizung anhand einer Heizlastberechnung neu ausgelegt und getauscht. Ein Nachteil bei dem zweistufigen Verfahren ist, dass Optimierungen an der Außenhülle kostenintesiv sind. Dabei ist es unerheblich ob die Fassade oder die Fenster bautechnisch überhaupt saniert werden müssen.

Da die Preise für PV-Anlagen mittlerweile stark gesunken sind, kann es oft günstiger sein, vor Ort am Gebäude zusätzlich mehr Energie durch PV-Anlagen zu erzeugen als durch Dämmmaßnahmen und Fenstertausch einzusparen.

Individuelle Energieberatung für
Wohn- und Nichtwohngebäude

Nach dem aktuellen Gebäudeenergiegesetz (GEG) müssen bei Anbau oder Erweiterung eines Gebäudes aber auch schon bei optischer oder funktioneller Sanierung von Außenwänden und Dächern (z.B. neue Dachhaut bei einem Flachdach oder neuer Außenputz) höherer energetische Anforderungen erfüllt werden. Dies gilt für Wohn- und Nichtwohngebäude sobald mehr als 10 Prozent der jeweiligen Fläche betroffen sind.

Die zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben notwendigen Dämmmaßnahmen sind individuell vom Bestand abhängig. 

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Thermische Gebäude- und Anlagensimulation
mit Lebenszyklusanalyse

Für Nichtwohngebäude und größere Wohngebäude bietet sich eine thermische Simulation des Gebäudes an. Im Gegensatz zu den statischen Berechnungen mit standardisierten Randbedingungen (DIN V 18599) erfolgt bei einer thermischen Gebäudesimulation nach VDI 6007 eine stundenweise Betrachtung des thermischen Verhaltens des Gebäudes in Wechselwirkung mit den heiz- und raumlufttechnischen Anlagen. Dabei werden äußere Faktoren wie z.B. die solare Einstrahlung, Lufttemperatur als auch innere wie z.B. Wärmeeinträge durch Menschen und Maschinen berücksichtigt.

Energiekonzepte

Klimagerechte Gebäude erfordern ein schlüssiges Gesamtkonzept, das verschiedenste Anforderungen erfüllt. Dazu gehören die thermische Behaglichkeit des Gebäudes, ökonomisch und ökologische Anforderungen, sowie optische Ansprüche des Bauherrn und Architekten. Durch eine energetische Betrachtung hinsichtlich des sommerlichen- und winterlichen Wärmeschutzes sowie der Versorgungstechnik des Gebäudes kann für individuelle Gebäudeentwürfe das optimalste Gesamtkonzept in Zusammenarbeit mit dem Bauherrn und Architekten gefunden werden.

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Fördermittelberatung gemäß
KfW und BEG

Derzeit gibt es zwei Institutionen, bei welchen Förderungen und Zuschüsse beantragt werden können. Bei der staatlichen Kreditanstalt für Wideraufbau (KfW) können günstige Kredite und Tilgungszuschüsse, z.B. für den Neubau von Effizienzhäusern oder für einzelne Sanierungsmaßnahmen beantragt werden. Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) können rückzahlungsfreie Zuschüsse für die Effizienzhaus-Sanierung von Wohngebäuden, Nichtwohngebäuden oder für die Umsetzung von Einzelmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden (z.B. Dämmung der Außenwand, Fensteraustausch) beantragt werden.

Energieaudit DIN EN 16247-1

Ein Energieaudit ist eine systematische Prüfung, die dazu dient, den Energieverbrauch eines Unternehmens zu analysieren, zu messen und zu bewerten. Energieaudits können dazu beitragen, den Energieverbrauch zu senken und Kosten zu sparen. Dazu werden in Form des Audits alle wichtigen Energieflüsse eines Unternehmens erfasst und analysiert.

Unternehmen mit über 250 Mitarbeitern sowie einem Jahresumsatz von über 50 Millionen Euro bzw. einer Jahresbilanzsumme von über 43 Millionen Euro sind nach dem Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) alle 4 Jahre grundsätzlich zu einem Energieaudit verpflichtet. Ausgenommen sind Unternehmen, welche einen geringen Energieverbrauch (kleiner 500.000 kWh pro Jahr) vorweisen können oder ein zertifiziertes Energiemanagementsystem oder ein EMAS betreiben.
 

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Energieausweise(GEG/BEG/KfW Nachweise)Energieausweise(GEG/BEG/KfW Nachweise)

​Nach dem zurzeit gültigen Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist bei der Vermietung, Verpachtung oder Verkauf einer Immobilie ein Energieausweis vorzulegen. Auch bei Neubau eines Gebäudes, hat der Bauherr der Behörde einen Energieausweis vorzulegen. Die gilt sowohl für Wohngebäude als auch für Nichtwohngebäude (Gewerbeobjekte).

Man unterscheidet zwei Arten von Energieausweisen:

1. Energieverbrauchsausweis
2. Energiebedarfsausweis

Der Energieverbrauchsausweis wird aus den Energieverbräuchen der letzten drei Jahren erstellt. Dies erfolgt anhand der letztjährigen Verbrauchsabrechnungen (Strom, Gas, Pellets, etc.). Dadurch ist eine schnelle und kostengünstige Erstellung für Vermietung, Verpachtung oder Verkauf möglich.

Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

Eine kompetente, ganzheitliche Beratung ist ein wichtiger Grundstein um eine Gebäude zu sanieren und Energie einzusparen. Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein erster Schritt auf diesem Weg. Er bietet Hauseigentümern von Wohngebäuden einen ersten Überblick über Sanierungsmaßnahmen, Kosten und die zeitliche Reihenfolge, in der die Modernisierung umgesetzt werden kann.

 

Er dient zur Vorbereitung auf zukünftige Sanierungsmaßnahmen, ersetzt aber weder Genehmigungs- und Ausführungsplanung noch Fach- und Werkplanung. Der iSFP gibt dem Bauherren einen leicht verständlichen Überblick  über den energetischen Zustand des Gebäudes und dessen Sanierungsmöglichkeiten.
Die Erstellung des iSFP wird mit 50 % von der BAFA gefördert, wodurch der Eigenanteil für den Kunden gering ausfällt. Weiterhin gibt es eine Erhöhung des Förderbonus im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude um 5 %.

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Lebenzyklusanalyse (LCA) für klimafreundlichen Neubau (KFN) und Wohneigentum für Familien (WEF)

Um von einer Förderung des Bundesförderprogramms Klimafreundlicher Neubau (KFN) oder Wohneigentum für Familien (WEF) profitieren zu können, ist es notwendig das Gebäude anhand einer Lebenszyklusanalyse (LCA) zu bewerten. Die LCA bewertet die Umweltauswirkungen eines Gebäudes über den gesamten Lebenszyklus hinweg, von der Rohstoffgewinnung und Herstellung der Baumaterialien über den Bau und die Nutzung bis hin zum Abriss und Recycling. Dafür müssen alle im Haus verwendeten Baumaterialien dokumentiert und als Bestandteil des Hauses in die Berechnung mit einbezogen werden. Die Bewertung erfolgt über den GWP (Global Warming Potentzial) Wert, welcher eine bestimmte Größe nicht überschreiten darf.

Simulation sommerlicher Wärmeschutz

Grundlegender Gedanke der Berechnung des sommerlichen Wärmeschutzes ist die Vermeidung unzumutbar hoher Temperaturen in Gebäuden. Längere und heißere Sommerperioden sowie steigende Komfortansprüche von Gebäudenutzern haben dazu beigetragen, dass der sommerliche Wärmeschutz von Gebäuden an Bedeutung zugenommen hat. Bei gewerblichen Immobilien und Bürogebäuden ist die Klimatisierung mit konventionellen Klimaanlagen energie- und kostenintensiv.

Um ein angenehmes Raumklima zu schaffen und auf aktive Klimatisierung zu verzichten oder diese auf ein Mindestmaß zu reduzieren, sollte schon in früher Planungsphase darauf geachtet werden, dass der sommerliche Wärmeschutz durch bauliche Maßnahmen (z.B. Bauweise, Ausrichtung) und passive Maßnahmen (z.B. Kühlung über Fußbodenheizung, automatisch gesteuerter Sonnenschutz) miteinbezogen wird.

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Wärmebrückenberechung nach
DIN 4108 Beiblatt 2 und
DIN EN ISO 10211

Wärmebrücken bilden sich an Verbindungstellen der Gebäudehülle, wo sich Bauteile geometrisch, konstruktiv oder materialbedingt verändern. Dadurch wird Wärmeverlauf durch die Konstruktion beeinflusst und die Wärme wird in diesen Zonen weit „hinaus gezogen“ bzw. stärker geleitet. Dadurch entstehen erhöhte Wärmeverluste in der Gebäudehülle, welche bei der GEG sowie KfW-Nachweisberechnung entsprechend berücksichtigt werden.

Durch eine detaillierte Wärmebrückenberechnung kann häufig ein höherer KfW-Effizienzhausstandard erreicht oder auf aufwändige Kompensationsmaßnahmen (z.B. höhere Dämmstärken) verzichtet werden.
 

Heizlastberechnung
nach DIN 12831

Unter der Heizlast versteht man die Wärmeleistung, welche nötig ist, um ein Gebäude oder einen Raum trotz der Wärmeverluste über die Gebäudehülle und Lüftung angenehm warm zu halten.

Eine Heizlastberechnung ist notwendig, wenn Sie ein neues Gebäude planen, Ihr Heizsystem erneuern oder eine energetische Sanierung durchführen. Die Berechnung stellt sicher, dass die Heizung optimal dimensioniert ist. Wird die Heizlastberechnung nicht oder nur überschlägig ausgeführt kann dies ernsthafte Folgen haben. Während eine zu knappe Planung zu hohen Einbußen im Komfort und zu Feuchteschäden führen kann, sorgt eine zu groß dimensionierte Heizung mitunter für zu hohe Heizkosten.

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Berechnung des hydraulischen
Abgleichs nach Verfahren B

Der hydraulische Abgleich sorgt dafür, dass Heizkörper und Fußbodenheizung gleichmäßig warm werden. Das Wasser im Heizsystem nimmt immer den Weg des geringsten Widerstandes, was dazu führen kann, dass Heizkörper, welche sich nah am Wärmeerzeuger befinden mehr Wärme erhalten als weiter entfernte (z.B. in oberen Geschossen).

 

Dies führt zu einem erhöhten Energieverbrauch und sinkendem Wohnkomfort und es kann auch zu störender Geräuschentwicklung kommen. Abhilfe schafft der hydraulische Abgleich. Er stellt sicher, dass alle Heizflächen mit der richtigen Menge an Heizwasser versorgt werden.

Feuchteschutznachweis
nach DIN 4108-3

Bei Dämmmaßnahmen bei Sanierung, wo Bestandsbauteile mit Dämmungen erweitert werden, ist es wichtig das neu aufgebaute Bauteil auf auftretende Feuchte zu überprüfen um Schimmelbildung auf der Oberfläche und Schäden im Bauteil durch übermäßige Feuchte zu vermeiden. Aber auch bei Abweichung von Standard-Variationen im Neubau ist eine Überprüfung notwendig.

Beim Berechnungsverfahren nach DIN 4108-3 wird die Oberflächen Temperatur sowie die Verdunstung- und Tauwassermengen des Bauteils unter vorgegebenen, konstanten winterlichen Klimabedingungen berechnet. Damit kann beurteilt werden ob im Bauteil schädliche Tauwassermengen auftreten.

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Lüftungskonzept nach
DIN 1946-6

Neubauten müssen nach dem Gebäudeenergiegesetz luftdicht gebaut werden. Dadurch sinken die Wärmeverluste im Winter, gleichzeitig wird der Luftaustausch geringer, was sich negativ auf die Raumluftqualität auswirkt. Um eine gewisse Raumluftqualität sicherzustellen und zu viel Feuchte im Raum und damit einhergehender Schimmelbildung vorzubeugen, muss ein Lüftungskonzept erstellt werden.

 

Dabei wird geprüft welcher Mindestluftwechsel bedingt durch Nutzung des Raumes, der Anzahl der Personen und der Raumgröße eingehalten werden muss und mit welcher Maßnahme (Fensterlüftung oder mechanische Lüftunganlage) dieser eingehalten werden kann.

Schallschutznachweis DIN 4109

Der Schallschutznachweis nach DIN 4109 ist Bestandteil eines jeden Baugenehmigungsverfahrens. Das Dokument regelt die Grenzwerte als Mindestschallschutz gegen Außenlärm sowie den Trittschallschutz und den Luftschallschutz. Neben den Nutzgeräuschen aus angrenzenden Räumen (wie z.B. Musik, Gehgeräusche oder Stühlerücken) werden auch Geräusche von haustechnischen Anlagen (wie z.B. Aufzug, Heizung).

 

Bei Wohngebäuden als auch bei Nichtwohngebäuden mit zum Beispiel Büros oder Arztpraxen nimmt der Schallschutz eine bedeutende Rolle bei der Planung der Gebäudebauteile ein. Geräusche in der Wohnung, am Arbeitsplatz oder in der Arztpraxis werden als störend empfunden und sind sogar Grund für Gerichtsverhandlungen. Umso wichtiger ist es, Umgebungsgeräusche von der Straße oder aus benachbarten Wohnungen so gut wie möglich zu dämmen.

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Open Space-Büro
Raumakustik nach DIN 18041

Gerade in Unterrichts- und Büroräumen ist eine angenehme Raumakustik von entscheidender Bedeutung für eine angenehmes Empfinden im Raum. Die Planung der Raumakustik erfolgt nach der DIN 18041. In der Norm sind die Anforderungswerte definiert, welche sicherzustellen, dass die Sprachverständlichkeit, die Raumakustik und die Hörsamkeit in einem Raum optimal sind.

Das Maß für die Beurteilung der Raumakustik ist die sogenannte Nachhallzeit. Diese gibt vereinfach gesagt an, wie lange der Schall benötigt, um unhörbar zu werden. Je größer die Nachhallzeit, desto länger halt der Schall nach und desto schlechter die Sprachverständlichkeit im Raum. Diese wird berechnet und mit den Anforderungen der Norm verglichen.

Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg

Das EWärmeG BW findet seine Anwendung, wenn Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden ausgetauscht bzw. ersetzt werden. Das Gesetz gilt sowohl für Wohngebäude als auch für Nichtwohngebäude. Durch das Gesetz müssen nach einem Austausch der Heizung 15 % der Wärme durch erneuerbare Energien bereit gestellt werden.

 

Dies kann Beispielweise über Solarthermie, Erdgas mit Biogasanteil, Holzheizungen, Wärmepumpen, etc. erfolgen. Ersatzmaßnahmen zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben sind die Umsetzung von Dämmmaßnahmen (z.B. Dachboden, Kellerdämmung, etc.), der Einsatz einer PV Anlage oder ein Sanierungsfahrplan für das Gebäude erstellen zu lassen. Die Erfüllungsoption können dabei untereinander kombiniert werden.
 

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