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Fördermittelberatung gemäß KfW und BEG

Derzeit gibt es zwei Institutionen, bei welchen Förderungen und Zuschüsse beantragt werden können. Bei der staatlichen Kreditanstalt für Wideraufbau (KfW) können günstige Kredite und Tilgungszuschüsse, z.B. für den Neubau von Effizienzhäusern oder für einzelne Sanierungsmaßnahmen beantragt werden. Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) können rückzahlungsfreie Zuschüsse für die Effizienzhaus-Sanierung von Wohngebäuden, Nichtwohngebäuden oder für die Umsetzung von Einzelmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden (z.B. Dämmung der Außenwand, Fensteraustausch) beantragt werden.

Die Antragsstellung kann zeitaufwendig und komplex sein, da oft verschiedene Formulare, Nachweise und Kostenvoranschläge erforderlich sind. Ich unterstütze Sie dabei, die erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen und sicherzustellen, dass alle Anforderungen erfüllt werden und begleite vom Antrag bis zur Bestätigung.

Im Rahmen des individuellen Sanierungsfahrplans für Wohngebäude oder einer individuellen Energieberatung bei Nichtwohngebäuden kann ihr IST-Zustand des Gebäudes bewertet und potenzielle Einzelmaßnahmen oder notwendige Maßnahmen zur Effizienzhaus-Sanierung identifiziert werden.                                                                

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