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Schallschutznachweis nach DIN 4109

Der Schallschutznachweis nach DIN 4109 ist Bestandteil eines jeden Baugenehmigungsverfahrens. Das Dokument regelt die Grenzwerte als Mindestschallschutz gegen Außenlärm sowie den Trittschallschutz und den Luftschallschutz. Neben den Nutzgeräuschen aus angrenzenden Räumen (wie z.B. Musik, Gehgeräusche oder Stühlerücken) werden auch Geräusche von haustechnischen Anlagen (wie z.B. Aufzug, Heizung).

Bei Wohngebäuden als auch bei Nichtwohngebäuden mit zum Beispiel Büros oder Arztpraxen nimmt der Schallschutz eine bedeutende Rolle bei der Planung der Gebäudebauteile ein. Geräusche in der Wohnung, am Arbeitsplatz oder in der Arztpraxis werden als störend empfunden und sind sogar Grund für Gerichtsverhandlungen. Umso wichtiger ist es, Umgebungsgeräusche von der Straße oder aus benachbarten Wohnungen so gut wie möglich zu dämmen.

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