top of page

Berechnung des hydraulischen
Abgleichs nach Verfahren B

Der hydraulische Abgleich sorgt dafür, dass Heizkörper und Fußbodenheizung gleichmäßig warm werden. Das Wasser im Heizsystem nimmt immer den Weg des geringsten Widerstandes, was dazu führen kann, dass Heizkörper, welche sich nah am Wärmeerzeuger befinden mehr Wärme erhalten als weiter entfernte (z.B. in oberen Geschossen). Dies führt zu einem erhöhten Energieverbrauch und sinkendem Wohnkomfort und es kann auch zu störender Geräuschentwicklung kommen. Abhilfe schafft der hydraulische Abgleich. Er stellt sicher, dass alle Heizflächen mit der richtigen Menge an Heizwasser versorgt werden.

Dabei gibt es ein Schätzverfahren (Verfahren A) und ein Berechnungsverfahren auf Basis der Heizlast (Verfahren B).

Für den hydraulischen Abgleich sind in der Regel folgende Schritte nötig:

  1. Der Gebäudezustand und die Heizkörper werden raumweise aufgenommen.

  2. Für jeden Raum wird die benötigte Wärmeleistung ermittelt. Wichtig dabei: die Dämmung der Außenwände, die Qualität der Fenster und Wärmeverluste über Fußboden und Decke sowie das Lüftungsverhalten.

  3. Anhand des Leistungsvermögens der vorhandenen Heizkörper/Heizregister wird zuerst eine optimale Vorlauf- und Rücklauftemperatur für das Heizsystem und dann die nötige Heizwassermenge für jeden Heizkörper bestimmt.

  4. Das Rohrnetz und seine Strömungswiderstände werden erfasst/abgeschätzt und so die optimale Pumpenleistung errechnet.

  5. Damit sind die Werte für die nötigen Widerstände im Kreislauf, also an jedem einzelnen Heizkörper, zu ermitteln.

  6. Zum Schluss sind nur noch die ermittelten Werte am Kessel/Wärmeerzeuger (Heizkurve), der Pumpe und den voreinstellbaren Thermostatventilen einzustellen.

Im Rahmen das neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist bei Gebäuden mit 6 oder mehr Wohneinheiten beim Einbau einer Heizungsanlage ein hydraulischer Abgleich nach Verfahren B Pflicht.

bottom of page