
Wärmebrückenberechung nach
DIN 4108 Beiblatt 2 und DIN EN ISO 10211
Wärmebrücken bilden sich an Verbindungstellen der Gebäudehülle, wo sich Bauteile geometrisch, konstruktiv oder materialbedingt verändern. Dadurch wird Wärmeverlauf durch die Konstruktion beeinflusst und die Wärme wird in diesen Zonen weit „hinaus gezogen“ bzw. stärker geleitet. Dadurch entstehen erhöhte Wärmeverluste in der Gebäudehülle, welche bei der GEG sowie KfW-Nachweisberechnung entsprechend berücksichtigt werden.
Durch eine detaillierte Wärmebrückenberechnung kann häufig ein höherer KfW-Effizienzhausstandard erreicht oder auf aufwändige Kompensationsmaßnahmen (z.B. höhere Dämmstärken) verzichtet werden.
Der pauschale Ansatz für Wärmebrücken beträgt 0,1 W/m²K. Durch einen Vergleich des geplanten Bauteils mit bereits bekannten Bauteilaufbauten (bildlich oder rechnerisch) kann ein reduzierter Wert für die Wärmebrücken angesetzt werden. Dies ist der sogenannte Gleichwertigkeitsnachweis nach DIN 4108 Beiblatt 2. Damit kann bereits ein Wert von 0,05 W/m²K (Kategorie A) bzw. 0,03 W/m²K (Kategorie B) in der Berechnung angesetzt werden. Noch niedrigere Werte (< 0,03 W/m²K) können durch die detaillierte Berechnung der Wärmebrücken nach DIN ISO 10211 erreicht werden.